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Titel: Rückwirkende Ersetzung einer Abwassergebührensatzung
Behörde / Gericht: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (in Mannheim)
Datum: 07.11.2014
Aktenzeichen: 2 S 1529/11
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Abwasserrecht, Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte, Verfahrensrecht
Dokumentennummer: 15003586 ebenso Versorgungswirtschaft 8/2015, Seite 245

Rückwirkende Ersetzung einer Abwassergebührensatzung

- VGH Mannheim, Urteil vom 07.11.2014 - 2 S 1529/11 -*

Leitsätze des Gerichts:

  1. Eine GmbH bleibt auch nach ihrer Auflösung als GmbH i.L. beteiligtenfähig (§ 61 VwGO).
  2. Die Rechtskraft eines Urteils nach § 121 VwGO entfällt, wenn sich die Sach- oder Rechtslage geändert hat. Dem steht die Änderung der Rechtsprechung nicht gleich (wie BVerwG, NVwZ-RR 1994, 119).
  3. Die rückwirkende Ersetzung einer im Gebührenmaßstab fehlerhaften und daher unwirksamen Satzung durch eine neue, diesen Fehler vermeidende Satzung ist zulässig; anlässlich dieser Neuregelung darf aber der Kreis der…
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