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Titel: Bisherigem Netzbetreiber ist eine Offenlegung der kalkulatorischen Netzdaten bei Neuvergabe von Konzessionsverträgen bereits im Bieterverfahren zumutbar
Behörde / Gericht: Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
Datum: 14.04.2015
Aktenzeichen: EnZR 11/14 – Gasnetz Springe
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht, Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte, Verfassungsrecht, Wettbewerbs-/Kartellrecht
Dokumentennummer: 15003546 ebenso Versorgungswirtschaft 7/2015, Seite 213

Bisherigem Netzbetreiber ist eine Offenlegung der kalkulatorischen Netzdaten bei Neuvergabe von Konzessionsverträgen bereits im Bieterverfahren zumutbar

BGH, Urteil vom 14.04.2015 - EnZR 11/14 - Gasnetz Springe -*

Leitsatz des Gerichts:

Der Auskunftsanspruch der Gemeinde gegenüber dem bisherigen Nutzungsberechtigten nach § 46 Abs. 2 Satz 4 EnWG umfasst auch Angaben zu den kalkulatorischen Restwerten und den kalkulatorischen Nutzungsdauern für sämtliche Anlagen des zu überlassenden Versorgungsnetzes.

Gegenstand des Rechtsstreits:

Die Klägerin schloss mit der Rechtsvorgängerin der Beklagten am 28. Juni 1989 einen Konzessionsvertrag über die Gasversorgung in ihrem Stadtgebiet, der später bis zum 30. Juni 2014 verlängert…

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