Titel: Zur fehlenden Mitwirkungspflicht des Anlagenbetreibers gegenüber Netzbetreiber bei Umrüstung einer PV-Anlage nach der Systemstabilitätsverordnung
    
    
    
        
            Behörde / Gericht:
            Landgericht Mainz
        
    
    
    
        Datum: 25.11.2014
    
    
    
        
            Aktenzeichen: 6 O 37/14
        
    
    
    
        Artikeltyp:
        Rechtsprechung
    
    
    
        Kategorien:
        
            
                    EEG
            
        
    
    
    
    
    
        Dokumentennummer:
        
            15003379
             ebenso Versorgungswirtschaft 2/2015, Seite 51
        
    
    
Zur fehlenden Mitwirkungspflicht des Anlagenbetreibers gegenüber Netzbetreiber bei Umrüstung einer PV-Anlage nach der Systemstabilitätsverordnung
- LG Mainz, Urteil vom 25.11.2014 - 6 O 37/14 -
Berufung eingelegt; OLG Koblenz, Az. 12 U 1396/14
Sachverhalt:
Die Klägerin, die eine Photovoltaikanlage betreibt, begehrt von der Beklagten die Vergütung von 86.731 kWh eingespeistem Strom für das Jahr 2013 im Gegenwert von 12.192,60 €. Die Parteien streiten darum, ob die Voraussetzungen zur Vergütung des in dem begehrten Zeitraum erzeugten eingespeisten Stroms nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vorlagen.
Aufgrund einer Gefährdung der Systemstabilität des Elektrizitätsversorgungsnetzes durch Anlagen zur Erzeugung von…
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