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Titel: Steuerbefreiung für Zuschüsse für Mensa
Behörde / Gericht: Finanzgericht Rheinland-Pfalz (in Neustadt an der Weinstadt)
Datum: 07.08.2014
Aktenzeichen: 6 K 1387/11
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: EU-Recht, Umsatzsteuer
Dokumentennummer: 15003389 ebenso Versorgungswirtschaft 2/2015, Seite 61

Steuerbefreiung für Zuschüsse für Mensa

- FG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 07.08.2014 - 6 K 1387/11 -

Leitsatz des Gerichts:

Zuschüsse zum Betrieb einer Mensa können auch dann nach EU-Recht steuerbefreit sein, wenn die Mensa nicht von einem Studentenwerk, sondern von einer GmbH betrieben wird.

Streitig ist, ob die von der Klägerin im Rahmen eines Mensa- Betriebes erbrachten Leistungen gemäß § 4 Nr. 23 oder Nr. 18 UStG bzw. Art. 132 Abs. 1 lit. i der MwStSystRL steuerbefreit sind. Die Klägerin, eine GmbH, betreibt an der Fachhochschule eine Mensa. Die Studenten zahlten in den Streitjahren einen nicht…

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