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Titel: Rückstellungen für Kostenüberdeckungen nach dem Kommunalabgabengesetz – Passivierung erst nach Ablauf des Kalkulationszeitraums
Behörde / Gericht: Sächsisches Finanzgericht (in Leipzig)
Datum: 28.05.2015
Aktenzeichen: 1 K 754/13
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Bilanzsteuerrecht, Einkommensteuer/SolZ, Handelsrecht, Kommunales Haushaltsrecht, Körperschaftssteuer/SolZ
Dokumentennummer: 15003382 ebenso Versorgungswirtschaft 2/2015, Seite 56

Rückstellungen für Kostenüberdeckungen nach dem Kommunalabgabengesetz – Passivierung erst nach Ablauf des Kalkulationszeitraums

- Sächsisches FG, Urteil vom 28.5.2014 - 1 K 754/13 -

Sachverhalt:

[1] Die Sache befindet sich nach Zurückverweisung vom BFH im zweiten Rechtsgang. Im ersten Rechtsgang war streitig, ob für sog. Kostenüberdeckungen, die bei einem öffentlichen Wasserversorger in einer Preiskalkulationsperiode entstanden und in der folgenden Kalkulationsperiode preismindernd zu berücksichtigen sind, einkommensmindernd Rückstellungen gebildet werden dürfen. Nach Klärung dieser Rechtsfrage durch das aufgrund der Revision des Klägers ergangene BFH-Urteil1 vom 6. Febr. 2013 - I R 62/11, BFHE…

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