Titel: Basiszinssatz seit 1. Januar 2015: – 0,83%
    
    
    
    
    
    
    
        Datum: 01.01.2015
    
    
    
    
    
        Artikeltyp:
        Arbeitshilfen und Hinweise
    
    
    
        Kategorien:
        
            
                    Zivilrecht
            
        
    
    
    
    
    
        Dokumentennummer:
        
            15003375
             ebenso Versorgungswirtschaft 2/2015, Seite 48
        
    
    
Basiszinssatz seit 1. Januar 2015: – 0,83%
Gemäß § 247 Abs. 2 BGB ist die Deutsche Bundesbank verpflichtet, den aktuellen Stand des Basiszinssatzes im Bundesanzeiger zu veröffentlichen.
Bezugsgröße ist der Zinssatz der Europäischen Zentralbank.
Er ist seit dem für die letzte Änderung des Basiszinssatzes maßgeblichen Zeitpunkt am 1. Juli 2014 von 0,15 % um 0,10 Prozentpunkte gesenkt worden. Der Festzinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank am 1. Januar 2015 beträgt 0,05%. Hieraus errechnet sich mit dem Beginn des 1. Januar 2015 ein Basiszinssatz des Bürgerlichen…
Drucken