Titel: Zum Effizienzvergleich in der Anreizregulierung
    
    
    
        
            Behörde / Gericht:
            Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
        
    
    
    
        Datum: 21.01.2014
    
    
    
        
            Aktenzeichen: EnVR 12/12 – Stadtwerke Konstanz GmbH
        
    
    
    
        Artikeltyp:
        Rechtsprechung
    
    
    
        Kategorien:
        
            
                    Energie(wirtschafts)recht, 
            
                    Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
            
        
    
    
    
    
    
        Dokumentennummer:
        
            14002865
             ebenso Versorgungswirtschaft 6/2014, Seite 159
        
    
    
Zum Effizienzvergleich in der Anreizregulierung
- BGH, Beschluss vom 21.1.2014 - EnVR 12/12 - Stadtwerke Konstanz GmbH -1
Leitsätze des Gerichts:
ARegV §§ 12 ff., Anlage 3
Der mit der Durchführung des Effizienzvergleichs nach §§ 12 ff. ARegV betrauten Regulierungsbehörde steht bei der Auswahl der einzelnen Parameter und Methoden ein Spielraum zu, der in einzelnen Aspekten einem Beurteilungsspielraum, in anderen Aspekten einem Regulierungsermessen gleichkommt.
EnWG § 84 Abs. 2 Satz 4
Der Effizienzvergleich für die Betreiber von Gasverteilernetzen für die erste Regulierungsperiode ist nicht deshalb rechtswidrig, weil den…
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