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Titel: Reverse-Charge-Verfahren: Zum Recht des Empfängers einer Dienstleistung auf Abzug der Mehrwertsteuer, die er aufgrund einer fehlerhaft ausgestellten Rechnung gezahlt hat
Behörde / Gericht: EuGH in Luxemburg
Datum: 06.02.2014
Aktenzeichen: C-424/12
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: EU-Recht, Umsatzsteuer
Dokumentennummer: 14002747 ebenso Haft 4/2014, Seite 110

Reverse-Charge-Verfahren: Zum Recht des Empfängers einer Dienstleistung auf Abzug der Mehrwertsteuer, die er aufgrund einer fehlerhaft ausgestellten Rechnung gezahlt hat

- EuGH, Urteil vom 6.2.2014 - C-424/12 -1

Leitsätze des Gerichts:

  1. Im Rahmen eines dem Reverse-Charge-Verfahren unterliegenden Umsatzes verbieten es unter Umständen wie denen des Ausgangsverfahrens die Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28.November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem und der Grundsatz der Steuerneutralität nicht, dem Empfänger einer Dienstleistung das Recht auf Abzug der Mehrwertsteuer zu versagen, die er aufgrund einer fehlerhaft ausgestellten Rechnung ohne Rechtsgrund an den Erbringer der Dienstleistung gezahlt hat, und zwar auch dann nicht,…
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