Titel: Anmerkung: Die Auskunftspflicht des Altkonzessionärs bei einer Neuvergabe von Wegenutzungsverträgen nach § 46 Abs. 2 Satz 4 EnWG umfasst kalkulatorische Netzdaten
    
    
    
        Autor:
        
            
                
                        
                    Ass Martin Jacob
                
                    
            
        
    
    
    
        
            Behörde / Gericht:
            Oberlandesgericht Celle (Niedersachsen)
        
    
    
    
        Datum: 09.01.2014
    
    
    
        
            Aktenzeichen: 13 U 52/13
        
    
    
    
        Artikeltyp:
        Arbeitshilfen und Hinweise
    
    
    
        Kategorien:
        
            
                    Energie(wirtschafts)recht
            
        
    
    
    
    
    
        Dokumentennummer:
        
            14002767
             ebenso Versorgungswirtschaft 3/2014, Seite 76
        
    
    
Anmerkung: Die Auskunftspflicht des Altkonzessionärs bei einer Neuvergabe von Wegenutzungsverträgen nach § 46 Abs. 2 Satz 4 EnWG umfasst kalkulatorische Netzdaten
- OLG Celle, Urteil vom 9.1.2014 - 13 U 52/13 -*
Revision ist eingelegt. Aktenzeichen des BGH: EnZR 11/14
Anmerkung zu OLG Celle, Urteil vom 9.1.2014 - 13 U 52/13
Die Informationspflichten vor Konzessionsvertragsende waren seit jeher im Detail strittig.1 Bisher bestand aber, von Beratern kommunalisierungswilliger Gemeinden abgesehen, ganz überwiegend Konsens, dass je nach Phase der Wegerechtsvergabe bzw. Netzübergabe Informationen in unterschiedlicher Detailtiefe offenzulegen waren2: In der Bekanntmachungsphase, d.h. vor der Konzessionsentscheidung der Gemeinde, werden…
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