Titel: Zur Genehmigungsfähigkeit von Investitionsmaßnahmen eines Verteilernetzbetreibers für den Netzausbau aufgrund Anschluss von EEG-Anlagen in anderen Netzebenen
    
    
    
        
            Behörde / Gericht:
            Oberlandesgericht Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)
        
    
    
    
        Datum: 17.07.2013
    
    
    
        
            Aktenzeichen: VI-3 Kart 268/12 (V)
        
    
    
    
        Artikeltyp:
        Rechtsprechung
    
    
    
        Kategorien:
        
            
                    Energie(wirtschafts)recht, 
            
                    Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
            
        
    
    
    
    
    
        Dokumentennummer:
        
            13002541
             ebenso Versorgungswirtschaft 12/2013, Seite 326
        
    
    
Zur Genehmigungsfähigkeit von Investitionsmaßnahmen eines Verteilernetzbetreibers für den Netzausbau aufgrund Anschluss von EEG-Anlagen in anderen Netzebenen
- Beschluss des OLG Düsseldorf vom 17.7.2013 - VI-3 Kart 268/12 (V) -1
- Für die Genehmigungsfähigkeit einer Investitionsmaßnahme eines Verteilernetzbetreibers zur Integration von EEG-Anlagen kommt es im Rahmen des § 23 Abs. 6 ARegV nicht darauf an, dass die EEG-Anlagen unmittelbar an das Netz des investierenden Netzbetreibers angeschlossen sind. Investitionsmaßnahmenfähig sind auch solche Ausbaumaßnahmen, die durch den Zubau von EEG-Anlagen im nachgelagerten Netz eines anderen Netzbetreibers erforderlich werden.
 - Der von der Bundesnetzagentur mit der Festlegung vom…
 
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