Titel: Zur Verlegung einer Messeinrichtung auf Verlangen des Anschlussnehmers gegenüber dem Netzbetreiber – sog. Dezentrales Messkonzept
    
    
    
        
            Behörde / Gericht:
            Oberlandesgericht Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)
        
    
    
    
        Datum: 12.06.2013
    
    
    
        
            Aktenzeichen: VI-3 Kart 165/12 (V)
        
    
    
    
        Artikeltyp:
        Arbeitshilfen und Hinweise
    
    
    
        Kategorien:
        
            
                    Energie(wirtschafts)recht
            
        
    
    
    
    
    
        Dokumentennummer:
        
            13002525
             ebenso Versorgungswirtschaft 11/2013, Seite 297
        
    
    
Zur Verlegung einer Messeinrichtung auf Verlangen des Anschlussnehmers gegenüber dem Netzbetreiber – sog. Dezentrales Messkonzept
- Beschluss des OLG Düsseldorf vom 12.6.2013 - VI-3 Kart 165/12 (V) -1
Rechtsbeschwerde beim BGH anhängig unter Az.: EnVR 45/13
- Die Verpflichtung des Netzbetreibers nach § 22 Abs. 2 Satz 5 NAV, einer Verlegung der Messeinrichtung bei Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen zuzustimmen, beschränkt sich nicht auf die Zustimmung zur bloßen »Wegverlegung« vom ursprünglich vorgesehenen Ort. Vielmehr räumt § 22 Abs. 2 Satz 5 NAV dem Anschlussnehmer die Möglichkeit ein, zugleich einen konkreten Alternativort zu verlangen.
 - Ein dezentrales Messkonzept, bei dem der Stromzähler als…
 
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