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Titel: Steuerliche Behandlung der Entschädigungen für ehrenamtliche Mitglieder kommunaler Vertretungen – Regelung ab VZ 2007 und Änderungen ab VZ 2009
Behörde / Gericht: Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main
Datum: 17.07.2013
Aktenzeichen: S-2337 A – 35 – St 211
Artikeltyp: Verwaltungsanweisungen
Kategorien: Einkommensteuer/SolZ, Sonstiges Kommunalrecht
Dokumentennummer: 13002529 ebenso Versorgungswirtschaft 11/2013, Seite 304

Steuerliche Behandlung der Entschädigungen für ehrenamtliche Mitglieder kommunaler Vertretungen – Regelung ab VZ 2007 und Änderungen ab VZ 2009

- Verfügung der OFD Frankfurt am Main vom 17.07.2013 - S-2337 A - 35 - St 211 -

A. Allgemeines

Die den ehrenamtlichen Mitgliedern kommunaler Vertretungen gewährten Entschädigungen unterliegen grundsätzlich als Einnahmen aus »Nichtselbständiger Arbeit« im Sinne des § 19 EStG dem Lohnsteuer-Abzug (etwas anderes gilt nach meinen Erlassen vom 21.12.2007 und 09.06.2009 - S 2337 A - 001 - II 3b - für kommunale Volksvertreter, vgl. ofix: EStG/3/2). Dies trifft insbesondere für Entschädigungen zu, die für Verdienstausfall oder Zeitverlust gewährt werden (§ 27 Abs. 1 der…

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