Titel: Außerplanmäßige Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze und betriebliche Altersversorgung
    
    
    
        
            Behörde / Gericht:
            Bundesarbeitsgericht Erfurt (BAG)
        
    
    
    
        Datum: 23.04.2013
    
    
    
        
            Aktenzeichen: 3 AZR 23/11 und 3 AZR 512/11
        
    
    
    
        Artikeltyp:
        Arbeitshilfen und Hinweise
    
    
    
        Kategorien:
        
            
                    Arbeitsrecht
            
        
    
    
    
    
    
        Dokumentennummer:
        
            13002531
             ebenso Versorgungswirtschaft 11/2013, Seite 306
        
    
    
Außerplanmäßige Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze und betriebliche Altersversorgung
- BAG, Urteile vom 23.04.2013 - 3 AZR 23/11 und 3 AZR 512/11 -
Der Dritte Senat des BAG hat entschieden, dass Versorgungseinbußen, welche durch die »außerplanmäßige« Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung aus dem Jahr 2003 entstanden sind, nicht notwendigerweise ausgeglichen werden müssen. Damit rückt das Gericht von den Entscheidungen ab, die es am 21.04.2009 zu ähnlich gelagerten Sachverhalten getroffen hatte. 2009 hatte der Senat angenommen, dass Versorgungsordnungen, die für den Teil des versorgungsfähigen Einkommens oberhalb…
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