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Titel: Pflicht zum Berichtigungsschreiben bei grob irreführenden Behauptungen gegenüber dem Energiekunden
Behörde / Gericht: Kammergericht Berlin
Datum: 27.03.2013
Aktenzeichen: 5 U 112/11
Gesetz: UWG
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Wettbewerbs-/Kartellrecht, Zivilrecht
Dokumentennummer: 13002512 ebenso Versorgungswirtschaft 10/2013, Seite 275

Pflicht zum Berichtigungsschreiben bei grob irreführenden Behauptungen gegenüber dem Energiekunden

- Urteil des KG Berlin vom 27.3.2013 - 5 U 112/11 -1

Leitsatz der Redaktion:

Bei einer systematischen, groben Irreführung des Verbrauchers durch einen Stromlieferanten über die zivilrechtliche Rechtslage in einem bestehenden Energielieferungsvertrag kommt ein Folgenbeseitigungsanspruch in Form eines Berichtigungsschreibens in Betracht.

Sachverhalt (zusammengefasst):

Ein Stromlieferant2 verwendete Allgemeine Geschäftsbedingungen, nach denen die Laufzeit von Stromlieferungsverträgen 12 bzw. 24 Monate betrug. Die Verträge konnten von beiden Vertragsparteien zum Ablauf der…

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