Titel: Zur Abrechnungskorrektur gemäß § 18 Abs.1 GasGVV
    
    
    
        
            Behörde / Gericht:
            Oberlandesgericht Nürnberg (Bayern)
        
    
    
    
        Datum: 08.04.2013
    
    
    
        
            Aktenzeichen: 1 U 1100/11
        
    
    
    
        Artikeltyp:
        Rechtsprechung
    
    
    
        Kategorien:
        
            
                    Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
            
        
    
    
    
    
    
        Dokumentennummer:
        
            13002484
             ebenso Versorgungswirtschaft 9/2013, Seite 243
        
    
    
Zur Abrechnungskorrektur gemäß § 18 Abs.1 GasGVV
- Beschluss des OLG Nürnberg vom 8.4.2013 - 1 U 1100/11 -1
Aus den Gründen:
- … Allerdings vertritt der Senat in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Auffassung, dass sich der Versorger, der den Kunden aus dessen Sicht tatsächlich - also ohne dass es zu einer Änderung des Vertrags kommt - zu den Tarifen eines Sonderkundenvertrags beliefert, an dem dadurch zurechenbar erzeugten Rechtsschein festhalten lassen muss und deshalb seine Ansprüche nicht mehr auf ein Preisänderungsrecht aus dem Grundversorgungstarif stützen kann. …
 - Die Berufungsführerin…
 
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