Titel: Zur Korrektur von Daten im Rahmen der Genehmigung eines Erweiterungsfaktors nach der ARegV
    
    
    
        
            Behörde / Gericht:
            Oberlandesgericht Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)
        
    
    
    
        Datum: 16.01.2013
    
    
    
        
            Aktenzeichen: VI-3 Kart 60/11
        
    
    
        
            Gesetz: ARegV
        
    
    
        Artikeltyp:
        Arbeitshilfen und Hinweise
    
    
    
        Kategorien:
        
            
                    Energie(wirtschafts)recht, 
            
                    Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
            
        
    
    
    
    
    
        Dokumentennummer:
        
            13002446
             ebenso Versorgungswirtschaft 8/2013, Seite 217
        
    
    
Zur Korrektur von Daten im Rahmen der Genehmigung eines Erweiterungsfaktors nach der ARegV
- Beschluss des OLG Düsseldorf vom 16.1.2013 - VI-3 Kart 60/111 -
- Eine im Rahmen eines Antrags auf Genehmigung eines Erweiterungsfaktors gem. §§ 4 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 S. 2 und 10 ARegV vorgenommene Korrektur der für das Basisjahr im Rahmen der Strukturdatenabfrage zum Effizienzvergleich vom Netzbetreiber angegebenen Werte widerspricht dem Regelungskonzept der ARegV und ist daher unzulässig.
 - Eine Korrektur der auf den Antragszeitpunkt bezogenen Strukturdaten (Istwerte) ist im Rahmen des laufenden Verfahrens auf Genehmigung eines Erweiterungsfaktors auch noch nach Ablauf…
 
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