Titel: Außerhalb der Grundversorgung stets Sonder-KA bei Erdgas
    
    
    
        
            Behörde / Gericht:
            Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
        
    
    
    
        Datum: 06.11.2012
    
    
    
        
            Aktenzeichen: – KVR 54/11 – Gasversorgung Ahrensburg -
        
    
    
        
            Gesetz: EnWG, KAV
        
    
    
        Artikeltyp:
        Rechtsprechung
    
    
    
        Kategorien:
        
            
                    Energie(wirtschafts)recht, 
            
                    Konzessionsabgaberecht
            
        
    
    
    
    
    
        Dokumentennummer:
        
            13002367
             ebenso Versorgungswirtschaft 6/2013, Seite 158
        
    
    
Außerhalb der Grundversorgung stets Sonder-KA bei Erdgas
- Beschluss des BGH vom 6.11.2012 - KVR 54/11 - Gasversorgung Ahrensburg** -
Leitsätze der Redaktion:
- Für die Bestimmungen über die Wegenutzung (§ 46 EnWG) und die Konzessionsabgabe (§ 48 EnWG, KAV) besteht eine Doppelzuständigkeit von BKartA und BNetzA.
 - In der Berechnung unzulässig überhöhter Konzessionsabgaben durch den Netzbetreiber kann ein nach § 19 Abs. 1, 4 Nr. 1 GWB verbotener Behinderungsmissbrauch zum Nachteil anderer Gaslieferanten liegen.
 - Bei der Abgrenzung von Tarif- und Sondervertragskunden nach § 1 Abs. 3 und 4 KAV kommt es nicht auf das Abnahmeverhalten,…
 
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