Titel: Zur gestellten Vergabebedingung einer »rechtsverbindlichen« Unterzeichnung und zur Aufhebung einer Ausschreibung wegen Überschreitung des geschätzten Auftragswerts
    
    
    
        
            Behörde / Gericht:
            Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
        
    
    
    
        Datum: 20.11.2012
    
    
    
        
            Aktenzeichen: – X ZR 108/10 – Friedhofserweiterung –
        
    
    
    
        Artikeltyp:
        Rechtsprechung
    
    
    
        Kategorien:
        
            
                    Vergaberecht, 
            
                    Wettbewerbs-/Kartellrecht
            
        
    
    
    
    
    
        Dokumentennummer:
        
            13002346
             ebenso Versorgungswirtschaft 5/2013, Seite 129
        
    
    
Zur gestellten Vergabebedingung einer »rechtsverbindlichen« Unterzeichnung und zur Aufhebung einer Ausschreibung wegen Überschreitung des geschätzten Auftragswerts
- Urteil des BGH vom 20.11.2012 - X ZR 108/10 - Friedhofserweiterung -
- Der Erklärungswert der vom öffentlichen Auftraggeber vorformulierten Vergabeunterlagen ist gemäß den für die Auslegung von Willenserklärungen geltenden, auf den objektiven Empfängerhorizont der potenziellen Bieter abstellenden Grundsätzen zu ermitteln.
 - Der gestellten Vergabebedingung einer »rechtsverbindlichen « Unterzeichnung des Angebots kommt lediglich der Erklärungsgehalt zu, dass der Unterzeichner bei Angebotsabgabe über die erforderliche Vertretungsmacht verfügt haben muss.
 - Wann die Aufhebung…
 
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