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Titel: Kein Konzern oder »In-house«-Privileg bei der Auswahl des Vertragspartners zum Abschluss eines Konzessionsvertrages gemäß § 46 EnWG
Behörde / Gericht: Bundeskartellamt
Datum: 30.11.2012
Aktenzeichen: – B8-101/11 – Stadt Mettmann –
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht, Konzessionsabgaberecht, Vergaberecht, Wettbewerbs-/Kartellrecht
Dokumentennummer: 13002344 ebenso Versorgungswirtschaft 5/2013, Seite 127

Kein Konzern oder »In-house«-Privileg bei der Auswahl des Vertragspartners zum Abschluss eines Konzessionsvertrages gemäß § 46 EnWG

- Beschluss des BKartA vom 30.11.2012 - B8-101/11 - Stadt Mettmann -1

Die Beschwerde gegen den Beschluss wurde zurückgenommen.

Das Bundeskartellamt (BKartA) hat der Stadt Mettmann untersagt, die Wegerechte für den Betrieb des Strom- und Gasnetzes ohne ein transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren an ihr eigenes Tochterunternehmen (Stadtwerk) zu vergeben. Es sei wettbewerbswidrig interessierte Dritte auf eine Beteiligung an dem Stadtwerk im Rahmen einer strategischen Partnerschaft zu verweisen. Die konkrete Ausgestaltung des eingeleiteten, förmlichen…

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