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Titel: Zum Effizienzvergleich und dem erforderlichen Nachweis der Mehrkosten aufgrund der besonderen Versorgungsaufgabe des Netzbetreibers
Behörde / Gericht: Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
Datum: 09.10.2012
Aktenzeichen: – EnVR 88/10 – SWM Infrastruktur GmbH -
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
Dokumentennummer: 13002311 ebenso Versorgungswirtschaft 4/2013, Seite 104

Zum Effizienzvergleich und dem erforderlichen Nachweis der Mehrkosten aufgrund der besonderen Versorgungsaufgabe des Netzbetreibers

- Beschluss des BGH vom 9.10.2012 - EnVR 88/10 - SWM Infrastruktur GmbH1 -

ARegV § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 13

Netzanschlusskostenbeiträge sind auch nach der bis zum 8. September 2010 geltenden Fassung von § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 13 ARegV (in entsprechender Anwendung der Vorschrift) als dauerhaft nicht beeinflussbare Kostenanteile anzusehen.

ARegV § 13 Abs. 3

Die Entscheidung der Bundesnetzagentur, beim Effizienzvergleich Einrichtungen im Bereich der Höchstspannung und das Verhältnis zwischen der Anzahl von Zählpunkten und der Anzahl von Anschlusspunkten nicht als…

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