Titel: Zum Effizienzvergleich und dem erforderlichen Nachweis der Mehrkosten aufgrund der besonderen Versorgungsaufgabe des Netzbetreibers
    
    
    
        
            Behörde / Gericht:
            Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
        
    
    
    
        Datum: 09.10.2012
    
    
    
        
            Aktenzeichen: – EnVR 88/10 – SWM Infrastruktur GmbH -
        
    
    
    
        Artikeltyp:
        Arbeitshilfen und Hinweise
    
    
    
        Kategorien:
        
            
                    Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
            
        
    
    
    
    
    
        Dokumentennummer:
        
            13002311
             ebenso Versorgungswirtschaft 4/2013, Seite 104
        
    
    
Zum Effizienzvergleich und dem erforderlichen Nachweis der Mehrkosten aufgrund der besonderen Versorgungsaufgabe des Netzbetreibers
- Beschluss des BGH vom 9.10.2012 - EnVR 88/10 - SWM Infrastruktur GmbH1 -
ARegV § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 13
Netzanschlusskostenbeiträge sind auch nach der bis zum 8. September 2010 geltenden Fassung von § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 13 ARegV (in entsprechender Anwendung der Vorschrift) als dauerhaft nicht beeinflussbare Kostenanteile anzusehen.
ARegV § 13 Abs. 3
Die Entscheidung der Bundesnetzagentur, beim Effizienzvergleich Einrichtungen im Bereich der Höchstspannung und das Verhältnis zwischen der Anzahl von Zählpunkten und der Anzahl von Anschlusspunkten nicht als…
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