Titel: Bei Einspeisung auf Hochspannungsebene scheitert die Genehmigung eines Investitionsbudgets nicht an dem von der BNetzA näher ausgestalteten Vorrang des Erweiterungsfaktors
    
    
    
        
            Behörde / Gericht:
            Oberlandesgericht Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)
        
    
    
    
        Datum: 05.09.2012
    
    
    
        
            Aktenzeichen: – VI-3 Kart 58/11 (V) -
        
    
    
    
        Artikeltyp:
        Arbeitshilfen und Hinweise
    
    
    
        Kategorien:
        
            
                    Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
            
        
    
    
    
    
    
        Dokumentennummer:
        
            13002312
             ebenso Versorgungswirtschaft 4/2013, Seite 104
        
    
    
Bei Einspeisung auf Hochspannungsebene scheitert die Genehmigung eines Investitionsbudgets nicht an dem von der BNetzA näher ausgestalteten Vorrang des Erweiterungsfaktors
- Beschluss des OLG Düsseldorf vom 5.9.2012 - VI-3 Kart 58/11 (V)1 -
Rechtsbeschwerde anhängig beim BGH unter Az. EnVR 61/12.
- Durch den mit Festlegung vom 8. September 2010 - BK 8- 10/004 - geschaffenen Parameter »Anzahl der Einspeisepunkte dezentraler Erzeugungsanlagen« sollen typische Einspeisekonstellationen in Verteilernetzen erfasst werden, also üblicherweise anzuschließende Erzeugungsanlagen mit begrenzter Leistung sowie EEG-Anlagen.
 - Die Einspeisung auf Hochspannungsebene ist keine solche typische Einspeisekonstellation, so dass die Genehmigung eines…
 
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