Titel: Zu Lösungsklauseln in Energielieferverträgen im Insolvenzfall
    
    
    
        
            Behörde / Gericht:
            Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
        
    
    
    
        Datum: 15.11.2012
    
    
    
        
            Aktenzeichen: – IX ZR 169/11 –
        
    
    
    
        Artikeltyp:
        Rechtsprechung
    
    
    
        Kategorien:
        
            
                    Energie(wirtschafts)recht, 
            
                    Zivilrecht
            
        
    
    
    
    
    
        Dokumentennummer:
        
            13002277
             ebenso Versorgungswirtschaft 03/2013, Seite 72
        
    
    
Zu Lösungsklauseln in Energielieferverträgen im Insolvenzfall
Lösungsklauseln in Verträgen über die fortlaufende Lieferung von Waren oder Energie, die an den Insolvenzantrag oder die Insolvenzeröffnung anknüpfen, sind unwirksam.
- Urteil des BGH vom 15.11.2012 - IX ZR 169/11 -
Lösungsklauseln in Verträgen über die fortlaufende Lieferung von Waren oder Energie, die an den Insolvenzantrag oder die Insolvenzeröffnung anknüpfen, sind unwirksam.
Sachverhalt:
Die Klägerin hatte am 17./20. Februar 2004 mit der A. GmbH (fortan: Schuldnerin) einen Vertrag über die Lieferung elektrischer Energie geschlossen. Der Vertrag sollte zunächst für ein…
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