Titel: Anwendbarkeit des KSchG: Leiharbeitnehmer zählen
    
    
    
        Autor:
        
            
                
                        
                    RAin Dr. Jutta Cantauw
                
                    
            
        
    
    
    
        
            Behörde / Gericht:
            Bundesarbeitsgericht Erfurt (BAG)
        
    
    
    
        Datum: 24.01.2013
    
    
    
        
            Aktenzeichen: – 2 AZR 140/12 –
        
    
    
    
        Artikeltyp:
        Arbeitshilfen und Hinweise
    
    
    
        Kategorien:
        
            
                    Arbeitsrecht
            
        
    
    
    
    
    
        Dokumentennummer:
        
            13002288
             ebenso Versorgungswirtschaft 3/2013, Seite 83
        
    
    
Anwendbarkeit des KSchG: Leiharbeitnehmer zählen
- BAG, Urteil vom 24.1.2013 - 2 AZR 140/12 -
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden, dass auch Leiharbeitnehmer beim Schwellenwert für die Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes (§ 23 KSchG) mitzählen können.
Der Kläger war seit 2007 bei der Beklagten angestellt. Diese beschäftigte insgesamt 10 eigene Arbeitnehmer. Nachdem die Beklagte das Arbeitsverhältnis gekündigt hatte, erhob der Kläger eine Kündigungsschutzklage und machte geltend, bei der Anzahl der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer seien auch die Leiharbeitnehmer zu berücksichtigen.
Das BAG verwies…
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