Titel: Zum Vorsteuerabzug einer Gemeinde aus der Errichtung einer Stromleitung – Keine Aufteilung von Konzessionsabgaben in 2003
    
    
    
    
    
        Datum: 14.03.2012
    
    
    
        
            Aktenzeichen: – XI R 8/10 –
        
    
    
    
        Artikeltyp:
        Rechtsprechung
    
    
    
        Kategorien:
        
            
                    Energie(wirtschafts)recht, 
            
                    Konzessionsabgaberecht, 
            
                    Umsatzsteuer
            
        
    
    
    
    
    
        Dokumentennummer:
        
            12002006
             ebenso Versorgungswirtschaft 10/2012, Seite 273
        
    
    
Zum Vorsteuerabzug einer Gemeinde aus der Errichtung einer Stromleitung – Keine Aufteilung von Konzessionsabgaben in 2003
- Urteil des BFH vom 14.3.2012 - XI R 8/10 -
Sachverhalt:
Die Klägerin, Revisionsbeklagte und Revisionsklägerin (Klägerin), eine Gemeinde, begehrt für das Streitjahr 2003 den Vorsteuerabzug aus der Errichtung einer Stromleitung. …
Nach der Zusage von öffentlichen Fördermitteln schlossen die als Eigenbetrieb der Klägerin geführten Stadtwerke mit der Z AG (AG) am 9./11. Dezember 2002 einen »Leistungsvertrag « über die Errichtung einer 20 kV-Leitungszuführung (Stromleitung) von einem Umspannwerk in das Gemeindegebiet. Mit gleichfalls am 9./11. Dezember 2002 unterzeichnetem…
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