Titel: Bundesfinanzhof nimmt Stellung zur möglichen Rückwirkung einer Rechnungsberichtigung im Umsatzsteuerrecht
    
    
    
    
    
        
            Behörde / Gericht:
            Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
        
    
    
    
        Datum: 20.07.2012
    
    
    
        
            Aktenzeichen: (V B 82/11)
        
    
    
        
            Gesetz: UStG
        
    
    
        Artikeltyp:
        Arbeitshilfen und Hinweise
    
    
    
        Kategorien:
        
            
                    Umsatzsteuer
            
        
    
    
    
    
    
        Dokumentennummer:
        
            12002008
             ebenso Versorgungswirtschaft 10/2012, Seite 276
        
    
    
Bundesfinanzhof nimmt Stellung zur möglichen Rückwirkung einer Rechnungsberichtigung im Umsatzsteuerrecht
Der Bundesfinanzhof hat in seinem Beschluss vom 20.7.2012 (V B 82/11) unter anderem auch Stellung genommen zu der möglichen Rückwirkung einer Rechnungsberichtigung für den zunächst abgelehnten Vorsteuerabzug (wenn ursprünglich keine Rechnung vorlag, die sämtliche Voraussetzungen aus §§ 14, 14a UStG erfüllt).
Hierbei differenziert das Gericht zwischen der Berichtigung einer zuvor erteilten Rechnung - hier soll eine Rückwirkung denkbar sein - und einer erstmaligen Rechnungserteilung. Grundlage dieser Einordnung soll sein, ob zumindest die elementaren Merkmale des…
Drucken