Titel: Zur Genehmigung von Investitionsmaßnahmen im Sinne des § 23 ARegV
    
    
    
        
            Behörde / Gericht:
            Oberlandesgericht Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)
        
    
    
    
        Datum: 14.03.2012
    
    
    
        
            Aktenzeichen: – VI-3 Kart 142/10 (V) –
        
    
    
    
        Artikeltyp:
        Arbeitshilfen und Hinweise
    
    
    
        Kategorien:
        
            
                    Energie(wirtschafts)recht, 
            
                    Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
            
        
    
    
    
    
    
        Dokumentennummer:
        
            12001772
             ebenso Versorgungswirtschaft 8/2012, Seite 211
        
    
    
Zur Genehmigung von Investitionsmaßnahmen im Sinne des § 23 ARegV
- Beschluss des OLG Düsseldorf vom 14.3.2012 - VI-3 Kart 142/10 (V) -
- Investitionsbudgets können nur für Neuinvestitionen genehmigt werden, die durch eine Veränderung der Versorgungsund Transportaufgabe veranlasst werden und zu einer substantiellen Erweiterung oder Änderung des Netzes führen.
 - Das Regelbeispiel des § 23 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 ARegV sieht vor, dass nicht alle »Umstrukturierungsmaßnahmen«, die erforderlich sind, um technische Standards zur Gewährleistung der technischen Sicherheit des Netzes umzusetzen, Gegenstand eines Investitionsbudgets sein können, sondern…
 
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