Titel: Zur vorzeitigen Beendigung eines im Blockmodell geführten Altersteilzeitarbeitsverhältnisses
    
    
    
        
            Behörde / Gericht:
            Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
        
    
    
    
        Datum: 15.12.2011
    
    
    
        
            Aktenzeichen: VI R 26/11
        
    
    
    
        Artikeltyp:
        Rechtsprechung
    
    
    
        Kategorien:
        
            
                    Arbeitsrecht, 
            
                    Einkommensteuer/SolZ
            
        
    
    
    
    
    
        Dokumentennummer:
        
            12001684
             ebenso Versorgungswirtschaft 6/2012, Seite 164
        
    
    
Zur vorzeitigen Beendigung eines im Blockmodell geführten Altersteilzeitarbeitsverhältnisses
- Beschluss des BFH vom 15.12.2011 - VI R 26/11 -
- Wird ein im Blockmodell geführtes Altersteilzeitarbeitsverhältnis vor Ablauf der vertraglich vereinbarten Zeit beendet und erhält der Arbeitnehmer für seine in der Arbeitsphase erbrachten Vorleistungen Ausgleichszahlungen, stellen diese Ausgleichszahlungen Arbeitslohn dar.
 - Solche Ausgleichszahlungen sind sonstige Bezüge i.S. des § 38a Abs. 1 Satz 3 EStG, so dass sie nach dem Zuflussprinzip des § 11 Abs. 1 Satz 1 EStG zu erfassen sind.
 
Sachverhalt:
I. Streitig ist, in welchem Veranlagungszeitraum Zahlungen im Zusammenhang…
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