Titel: Zuständigkeit der Zivilgerichte bei Streitigkeiten über Konzessionsverträge zur Wegenutzung nach § 46 EnWG
    
    
    
        
            Behörde / Gericht:
            Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (in Münster)
        
    
    
    
        Datum: 10.02.2012
    
    
    
        
            Aktenzeichen: 11 B 1187/11
        
    
    
    
        Artikeltyp:
        Rechtsprechung
    
    
    
        Kategorien:
        
            
                    Energie(wirtschafts)recht, 
            
                    Konzessionsabgaberecht, 
            
                    Verfahrensrecht
            
        
    
    
    
    
    
        Dokumentennummer:
        
            12001535
             ebenso Versorgungswirtschaft 4/2012, Seite 98
        
    
    
Zuständigkeit der Zivilgerichte bei Streitigkeiten über Konzessionsverträge zur Wegenutzung nach § 46 EnWG
- Beschluss des OVG Münster vom 10.2.2012 - 11 B 1187/11 -
- Eine Rechtsstreitigkeit betreffend das Vergabeverfahren zum Abschluss eines Konzessionsvertrages nach § 46 EnWG zur Nutzung kommunalen Wegeeigentums ist nicht von den Verwaltungsgerichten, sondern von den Zivilgerichten zu entscheiden.
 - Zu einem Einzelfall betreffend den vorläufigen Rechtsschutz im Vergabeverfahren nach § 46 EnWG.
 
Vorbemerkung der Redaktion:
Vorliegend ging es in der Sache um den Abschluss eines energierechtlichen Wegenutzungsvertrages nach § 46 EnWG, d.h. eines sog. Konzessionsvertrages zur…
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