Titel: Zur Rückforderung zu viel entrichteter Netzentgelte durch Netznutzer
    
    
    
        
            Behörde / Gericht:
            Oberlandesgericht Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)
        
    
    
    
        Datum: 19.10.2011
    
    
    
        
            Aktenzeichen: VI-3 U (Kart) 10/11
        
    
    
    
        Artikeltyp:
        Rechtsprechung
    
    
    
        Kategorien:
        
            
                    Energie(wirtschafts)recht, 
            
                    Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte, 
            
                    Wettbewerbs-/Kartellrecht, 
            
                    Zivilrecht
            
        
    
    
    
    
    
        Dokumentennummer:
        
            12001512
             ebenso Versorgungswirtschaft 3/2012, Seite 73
        
    
    
Zur Rückforderung zu viel entrichteter Netzentgelte durch Netznutzer
- Urteil des OLG Düsseldorf vom 19.10.2011 - VI-3 U (Kart) 10/11 -
In der Beziehung zwischen Netzbetreiber und Netznutzer schließt § 23a Abs. 5 S. 1 EnWG eine Rückabwicklung überhöhter Nutzungsentgelte in dem Zeitraum vom 29. Oktober 2005 bis zur tatsächlichen Entgeltgenehmigung durch die Regulierungsbehörde aus. Dieser Zeitraum ist vom restlichen Jahr 2005 linear abzugrenzen, weil die Regulierungsbehörde bei der Ermittlung der Höhe der Mehrerlöse ebenfalls eine lineare Abgrenzung vorgenommen hat.
Sachverhalt:
Als bundesweit tätige Stromhändlerin nutzte die Klägerin und…
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