Online-Forum für Betriebswirtschaft, Wirtschaftsrecht und Steuerrecht der Versorgungs- und kommunalen Unternehmen

Börner, RA Dr. jur. Achim-Rüdiger

Dr. Börner, Jg. 1955, betreibt eine Boutique-Anwaltskanzlei mit Spezialisierung auf deutsches und internationales Energierecht und deutsches und internationales Wirtschafts- und Investitionsrecht.

Dr. Börner, Jg. 1955, betreibt eine Boutique-Anwaltskanzlei mit Spezialisierung auf deutsches und internationales Energierecht und deutsches und internationales Wirtschafts- und Investitionsrecht; dazu gehören die Beratung und in Grundsatzfragen auch die Prozessführung sowie die Tätigkeit in Verfahren der alternativen Streitbeilegung als Parteivertreter und Schiedsrichter oder Schlichter. Meist geht es um Preisfindung und -anpassung (z.B. in Netz- oder Unternehmenskauf- oder in Lieferverträgen) sowie um Themen mit starkem Bezug auf (Volks- und Betriebs-)Wirtschaft und Technik. Dr. Börner ist seit Jahrzehnten im Energiesektor und anderen Industrien tätig und listet ca. 140 Veröffentlichungen. Einzelheiten unter www.boernerlaw.de.

Herr Dr. Börner ist einer der Koordinatoren der deutschen Gruppe der Section of Energy Environmental Natural Resources and Infrastructure Law der International Bar Association und Mitglied des Beirats von "Recht der Energiewirtschaft" und Mitglied des Kuratoriums der Gesellschaft für Arabisches und Islamisches Recht.

Titel: Dauerthema Konzessionärswechsel
Datum: 01.02.2012
Artikeltyp: Aufsätze
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht, Konzessionsabgaberecht, Verfahrensrecht, Vergaberecht
Dokumentennummer: 12001384 ebenso Versorgungswirtschaft 2/2012, Seite 43

Dauerthema Konzessionärswechsel

Abstract

Rechtsanwalt Dr. Achim-R. Börner befasst sich in seinem Beitrag mit dem Dauerthema Konzessionärswechsel, hier: Kommunale Befangenheit. Eine Vielzahl von Konzessionsverträgen läuft derzeit aus. Viele Kommunen gründen oder aktivieren Stadtwerke, die sich als neue Netzbetreiber um auslaufende Konzessionsverträge bewerben sollen. Durch die vorteilhafte Situation der Stadtwerke gegenüber privaten Anbietern bei Neubewerbungen sieht der Autor die Kommunen in einem Interessenkonflikt und den Mangel eines transparenten Auswahlverfahrens durch Diskriminierungs- und Missbrauchsverbot nur teilweise neutralisierbar.


Leseprobe

- von Rechtsanwalt Dr. Achim-R. Börner, Köln -

Eine Vielzahl von Konzessionsverträgen läuft aus, z.T. als Folge der Begrenzung der Laufzeit auf 20 Jahre gemäß der Kartellnovelle von 1992. Viele Kommunen gründen oder aktivieren Stadtwerke1, die sich als neue Netzbetreiber um auslaufende Konzessionsverträge bewerben sollen. Trotz Kostenkontrolle und Anreizregulierung durch die Bundesnetzagentur wird der Netzbetrieb als handelsbilanziell lukrativ angesehen2; Ursache dafür ist, dass die Aufsicht unverändert auf einer kalkulatorischen Rechnung fußt und die Herausforderungen, die die Energiewende mit sich bringt, noch nicht eingepreist sind. Die Vergabeentscheidung sollte auf einen weisungsunabhängigen Treuhänder verlagert werden.

Die Literatur3 beschreibt, welche Vorteile sich die Kommunen aus dem Netzbetrieb in Eigenregie erhoffen:

  1. Vorhaltung einer qualitativ hochwertigen Energieversorgung
    • verbesserte Steuerung lokaler Infrastruktur, insbesondere zur Umsetzung von Anpassungen angesichts des demographischen Wandels (Rückbauten)
    • vereinfachte Umsetzung von Klimazielen: Einsparprogramme und flächendeckende Entwicklung erneuerbarer Energien
  2. Entwicklung der lokalen Wirtschaft
    • Direkte und indirekte Beschäftigungseffekte
  3. Fiskalinteressen
    • Einbindung in einen Querverbund mit defizitären öffentlichen Einrichtungen
    • Vereinnahmung von Gewerbesteuer

Grundlage der Neuvergabe der - inzwischen nicht mehr exklusiven - allgemeinen Wege-rechte, in öffentlichen Wegen und Grundstücken Leitungen zu errichten und zu betreiben, ist § 46 EnWG 2005 i.d.F. 2011. Die Regelung wird in der Praxis ergänzt durch den Gemeinsamen Leitfaden von Bundeskartellamt und Bundesnetzagentur zur Vergabe von Strom- und Gaskonzessionen und zum Wechsel des Konzessionsnehmers vom 15.12.20104. …

1 Zu den Schranken kommunaler Wirtschaftsbetätigung vgl. G. Püttner, in: D. Bräunig/W. Gottschalk (Hrsg.), Stadtwerke. Grundlagen, Rahmenbedingungen, Führung und Betrieb, Schriftenreihe Öffentliche Dienstleistungen Bd. 56, Baden-Baden 2012, S. 140 ff; bzgl. der Netzübernahme zuletzt J.-C. Pielow, ebenda, S. 169

2 M. Schöneich, ebenda, S. 81f

3 H.-J. Reck, ebenda, S. 15, 18 ff; B. Praetorius, ebenda, S. 130 f; s. auch die Stellungnahmen des Verbandes Kommunaler Unternehmen, abrufbar unter www.vku.de/energie/unternehmensstrategien/rekommunalisierung/fragen-und-antoworten-zur-rekommunalisierung.html

4 abrufbar unter: www.bundeskartellamt.de/wDeutsch/download/pdf/Diskussionsbeitraege/101215_Leitfaden_Konzessionsrecht_BnetzA_BKartA.PDF

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