Titel: Zur Schlüssigkeit einer Zahlungsklage eines Energieversorgers
    
    
    
        
            Behörde / Gericht:
            Amtsgericht Meldorf
        
    
    
    
        Datum: 14.07.2011
    
    
    
        
            Aktenzeichen: 81 C 203/11
        
    
    
    
        Artikeltyp:
        Rechtsprechung
    
    
    
        Kategorien:
        
            
                    Energie(wirtschafts)recht, 
            
                    Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte, 
            
                    Verfahrensrecht, 
            
                    Zivilrecht
            
        
    
    
    
    
    
        Dokumentennummer:
        
            12001343
             ebenso Versorgungswirtschaft 1/2012, Seite 14
        
    
    
Zur Schlüssigkeit einer Zahlungsklage eines Energieversorgers
- Urteil des Amtsgericht Meldorf vom 14.7.2011 - 81 C 203/11 - rechtskräftig
Bei Streitigkeiten über Energie- und Wasserrechnungen stellen die gesetzlichen Anforderungen an einen schlüssigen Klagevortrag keine »Einwände« im Sinne von § 17 GasGVV, § 17 StromGVV, § 30 AVBWasserV, § 30 FernwärmeV bzw. § 23 NAV dar, die nur eingeschränkt zu berücksichtigen wären.
Aus den Gründen:
Die Klägerin fordert Vergütung für die Versorgung der Beklagten mit Gas.
Die Beklagten hatten Verfügungsgewalt über eine Gas-Entnahmestelle im Anwesen [...]. Ursprünglich wurden die Beklagten aufgrund…
Drucken