Titel: Zur Genehmigung von Investitionsbudgets des Verteilernetzbetreibers für Umstrukturierungsmaßnahmen
    
    
    
        
            Behörde / Gericht:
            Oberlandesgericht Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)
        
    
    
    
        Datum: 16.02.2011
    
    
    
        
            Aktenzeichen: – VI-3 Kart 279/09 (V) – 
        
    
    
        
            Gesetz: § 23 ARegV
        
    
    
        Artikeltyp:
        Rechtsprechung
    
    
    
        Kategorien:
        
            
                    Betriebswirtschaft, 
            
                    Energie(wirtschafts)recht, 
            
                    Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
            
        
    
    
    
    
    
        Dokumentennummer:
        
            11001226
             ebenso Versorgungswirtschaft 10/2011, Seite 264
        
    
    
Zur Genehmigung von Investitionsbudgets des Verteilernetzbetreibers für Umstrukturierungsmaßnahmen
- Beschluss des OLG Düsseldorf vom 16.2.2011 - VI-3 Kart 279/09 (V) - (rechtskräftig)
- Verteilernetzbetreibern kann nur im Einzelfall unter den in § 23 Abs. 6 ARegV genannten Voraussetzungen ein Investitionsbudget genehmigt werden. Für eine erweiternde Auslegung der Vorschrift ist angesichts deren Ausnahmecharakters auch dann kein Raum, wenn sich die dem Investitionsantrag zugrundeliegende Maßnahme als Folge einer Netzausbaumaßnahme des vorgelagerten Netzbetreibers darstellt und diesem hierfür ein Investitionsbudget nach § 23 Abs. 1 ARegV genehmigt worden ist.
 - Das…
 
Drucken