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Titel: BGH: Vorlagebeschluss an den EuGH zur Vereinbarkeit von einseitigen Preisänderungsklauseln bei Strom-Tarifkunden
Behörde / Gericht: Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
Datum: 29.06.2011
Aktenzeichen: – VIII ZR 211/10 –
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: EU-Recht, Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
Dokumentennummer: 11001223 ebenso Versorgungswirtschaft 10/2011, Seite 263

BGH: Vorlagebeschluss an den EuGH zur Vereinbarkeit von einseitigen Preisänderungsklauseln bei Strom-Tarifkunden

- Beschluss vom 29.6.2011 - VIII ZR 211/10 -1

Dem Gerichtshof der Europäischen Union wird folgende Frage zur Auslegung des Gemeinschaftsrechts gemäß Art.267 AEUV zur Vorabentscheidung vorgelegt:

Ist Art. 3 Abs. 5 in Verbindung mit Anhang A Buchst. b und/oder c der Richtlinie 2003/54/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2003 über gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 96/92/EG dahin auszulegen, dass eine nationale gesetzliche Regelung über Preisänderungen in Stromlieferungsverträgen mit…

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