Titel: Zur finanziellen Eingliederung als umsatzsteuerrechtliche Organschaft – Konsequenzen aus BFH-Urteilen
    
    
    
        
            Behörde / Gericht:
            Bundesministerium der Finanzen (BMF), Berlin
        
    
    
    
        Datum: 05.07.2011
    
    
    
        
            Aktenzeichen: – IV D 2 – S 7105/10/10001, DOK 2011/0518308 –
        
    
    
    
        Artikeltyp:
        Verwaltungsanweisungen
    
    
    
        Kategorien:
        
            
                    Umsatzsteuer
            
        
    
    
    
    
    
        Dokumentennummer:
        
            11001189
             ebenso Versorgungswirtschaft 9/2011, Seite 242
        
    
    
Zur finanziellen Eingliederung als umsatzsteuerrechtliche Organschaft – Konsequenzen aus BFH-Urteilen
- Schreiben des BMF vom 5.7.2011 - IV D 2 - S 7105/10/10001, DOK 2011/0518308 -
Gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG wird eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit nicht selbstständig ausgeübt, wenn eine juristische Person nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch in das Unternehmen des Organträgers eingegliedert ist (Organschaft). Unter der finanziellen Eingliederung ist der Besitz der entscheidenden Anteilsmehrheit an der Organgesellschaft zu verstehen, die es ermöglicht, Beschlüsse in der Organgesellschaft…
Drucken