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Titel: Ein Windpark besteht aus mehreren selbstständigen Wirtschaftsgütern, deren betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer grundsätzlich einheitlich zu schätzen ist
Behörde / Gericht: Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 14.04.2011
Aktenzeichen: – IV R 52/10 –
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Bilanzsteuerrecht, Einkommensteuer/SolZ
Dokumentennummer: 11001190 ebenso Versorgungswirtschaft 9/2011, Seite 242

Ein Windpark besteht aus mehreren selbstständigen Wirtschaftsgütern, deren betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer grundsätzlich einheitlich zu schätzen ist

- Urteil des BFH vom 14.4.2011 - IV R 52/10 -

  1. Jede Windkraftanlage, die in einem Windpark betrieben wird, stellt mit dem dazugehörigen Transformator nebst der verbindenden Verkabelung ein zusammengesetztes Wirtschaftsgut dar. Daneben ist die Verkabelung von den Transformatoren bis zum Stromnetz des Energieversorgers zusammen mit der Übergabestation als weiteres zusammengesetztes Wirtschaftsgut zu behandeln, soweit dadurch mehrere Windkraftanlagen miteinander verbunden werden. Auch die Zuwegung stellt ein eigenständiges Wirtschaftsgut dar.
  2. Alle Wirtschaftsgüter eines…
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