Titel: BAG: Sozialplanabfindung und Altersstufen
    
    
    
        Autor:
        
            
                
                        
                    RAin Dr. Jutta Cantauw
                
                    
            
        
    
    
    
        
            Behörde / Gericht:
            Bundesarbeitsgericht Erfurt (BAG)
        
    
    
    
        Datum: 12.04.2011
    
    
    
        
            Aktenzeichen: – 1 AZR 764/09
        
    
    
    
        Artikeltyp:
        Arbeitshilfen und Hinweise
    
    
    
        Kategorien:
        
            
                    Arbeitsrecht
            
        
    
    
    
    
    
        Dokumentennummer:
        
            11001093
             ebenso Versorgungswirtschaft 05/2011, S. 134
        
    
    
BAG: Sozialplanabfindung und Altersstufen
Nach einem bei der Beklagten geltenden Sozialplan bestimmt sich die Höhe der Abfindung nach einem Faktor, der mit dem Produkt aus Betriebszugehörigkeit und Bruttomonatsverdienst zu multiplizieren war. Der Faktor betrug bis zum 29.Lebensjahr 80%, bis zum 39.Lebensjahr 90% und ab dem 40.Lebensjahr 100%. Mit der Klage verlangt die zum Zeitpunkt der Kündigung 38-jährige Klägerin die Differenz zu ungekürzten Abfindung von 100%.
Die Klage blieb ohne Erfolg. Die im Sozialplan gebildeten Altersstufen seien nicht zu beanstanden. Arbeitgeber und Betriebsrat durften nach…
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