Titel: BAG: Sachgrundlose Befristung und »Zuvor-Beschäftigung«
    
    
    
        Autor:
        
            
                
                        
                    RAin Dr. Jutta Cantauw
                
                    
            
        
    
    
    
        
            Behörde / Gericht:
            Bundesarbeitsgericht Erfurt (BAG)
        
    
    
    
        Datum: 06.04.2011
    
    
    
        
            Aktenzeichen: – 7AZR 716/09
        
    
    
    
        Artikeltyp:
        Arbeitshilfen und Hinweise
    
    
    
        Kategorien:
        
            
                    Arbeitsrecht
            
        
    
    
    
    
    
        Dokumentennummer:
        
            11001092
             ebenso Versorgungswirtschaft 05/2011, S. 134
        
    
    
BAG: Sachgrundlose Befristung und »Zuvor-Beschäftigung«
Die Klägerin war bei dem Beklagten in der Zeit vom 1. August 2006 bis 31. Juli 2008 befristet beschäftigt. Zuvor war die Klägerin bereits in der Zeit vom 1. November 1999 bis 31. Januar 2003 für die Beklagte tätig. Die Klägerin macht die Unwirksamkeit der Befristung ihres Arbeitsverhältnisses geltend.
Die Klage hatte keinen Erfolg. Nach Auffassung des BAG steht die mehr als sechs Jahre zurückliegende frühere Beschäftigung der Klägerin der sachgrundlosen Befristung des Arbeitsvertrages nicht entgegen.
Nach § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG ist eine sachgrundlose Befristung nicht…
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