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Titel: BAG: Sachgrundlose Befristung und »Zuvor-Beschäftigung«
Behörde / Gericht: Bundesarbeitsgericht Erfurt (BAG)
Datum: 06.04.2011
Aktenzeichen: – 7AZR 716/09
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Arbeitsrecht
Dokumentennummer: 11001092 ebenso Versorgungswirtschaft 05/2011, S. 134

BAG: Sachgrundlose Befristung und »Zuvor-Beschäftigung«

Die Klägerin war bei dem Beklagten in der Zeit vom 1. August 2006 bis 31. Juli 2008 befristet beschäftigt. Zuvor war die Klägerin bereits in der Zeit vom 1. November 1999 bis 31. Januar 2003 für die Beklagte tätig. Die Klägerin macht die Unwirksamkeit der Befristung ihres Arbeitsverhältnisses geltend.

Die Klage hatte keinen Erfolg. Nach Auffassung des BAG steht die mehr als sechs Jahre zurückliegende frühere Beschäftigung der Klägerin der sachgrundlosen Befristung des Arbeitsvertrages nicht entgegen.

Nach § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG ist eine sachgrundlose Befristung nicht…

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