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Titel: Berücksichtigungsfaktoren bei der Ermittlung der Erlösobergrenze im Regulierungsverfahren
Behörde / Gericht: Oberlandesgericht Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)
Datum: 07.07.2010
Aktenzeichen: VI-3 Kart 138/09 (V)
Gesetz: EnWG, ARegV
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht, Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
Dokumentennummer: 11000733 ebenso Versorgungswirtschaft 4/2011, S. 100

Berücksichtigungsfaktoren bei der Ermittlung der Erlösobergrenze im Regulierungsverfahren

- Beschluss des OLG Düsseldorf vom 7.7.2010 - VI-3 Kart 138/09 (V) -*

(Nachinstanz BGH, EnVR 79/10)

Vorbemerkung der Redaktion:

In einer Reihe von Verfahren hatten sich neben den OLG Düsseldorf verschiedene Oberlandesgerichte (OLG Schleswig Beschluss v. 25.3.2010 - 16 Kart 34/09, OLG Frankfurt Beschluss v. 8.6.2010 - 11 W 3/09 (Kart), OLG Brandenburg, Beschluss v. 12.1.2010 - Kart W 2/09) mit Beschwerden gegen die Ermittlung von Erlösobergrenzen innerhalb der Anreizregulierung zu beschäftigen. Während die Oberlandesgerichte übereinstimmend die Berücksichtigung des…

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