Titel: Basiszinssatz zum 1. Januar 2011 unverändert
    
    
    
    
    
        
            Behörde / Gericht:
            Deutsche Bundesbank
        
    
    
    
        Datum: 01.01.2011
    
    
    
    
        
            Gesetz: BGB
        
    
    
        Artikeltyp:
        Arbeitshilfen und Hinweise
    
    
    
        Kategorien:
        
            
                    Betriebswirtschaft
            
        
    
    
    
    
    
        Dokumentennummer:
        
            11000461
             ebenso Versorgungswirtschaft 02/2011, S. 49
        
    
    
Basiszinssatz zum 1. Januar 2011 unverändert
Gemäß § 247 Abs. 2 BGB ist die Deutsche Bundesbank verpflichtet, den aktuellen Stand des Basiszinssatzes im Bundesanzeiger zu veröffentlichen. Zum 1.1.2011 wurde der Basiszins unverändert bei 0,12% belassen. Der jeweils aktuelle Stand des Basiszinssatzes lässt sich nachstehender Tabelle entnehmen.
Der Basiszinssatz ist Bezugsgröße u.a. für die gesetzlichen Verzugszinsen. Der Verzugszinssatz beträgt gemäß §288 Abs.1 BGB für das Jahr fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, beträgt der Zinssatz für…
Drucken