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Titel: Basiszinssatz zum 1. Januar 2011 unverändert
Behörde / Gericht: Deutsche Bundesbank
Datum: 01.01.2011
Gesetz: BGB
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Betriebswirtschaft
Dokumentennummer: 11000461 ebenso Versorgungswirtschaft 02/2011, S. 49

Basiszinssatz zum 1. Januar 2011 unverändert

Gemäß § 247 Abs. 2 BGB ist die Deutsche Bundesbank verpflichtet, den aktuellen Stand des Basiszinssatzes im Bundesanzeiger zu veröffentlichen. Zum 1.1.2011 wurde der Basiszins unverändert bei 0,12% belassen. Der jeweils aktuelle Stand des Basiszinssatzes lässt sich nachstehender Tabelle entnehmen.

Der Basiszinssatz ist Bezugsgröße u.a. für die gesetzlichen Verzugszinsen. Der Verzugszinssatz beträgt gemäß §288 Abs.1 BGB für das Jahr fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, beträgt der Zinssatz für…

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