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Titel: Zu den Voraussetzungen einer ertragsteuerlichen Organschaft bei einem in seinem Kerngeschäft defizitären BgA
Behörde / Gericht: Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 02.09.2009
Aktenzeichen: I R 20/09
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Körperschaftssteuer/SolZ
Dokumentennummer: 11000301 ebenso Versorgungswirtschaft 01/2011, S. 17

Zu den Voraussetzungen einer ertragsteuerlichen Organschaft bei einem in seinem Kerngeschäft defizitären BgA

- Urteil des BFH vom 02.09.2009 - I R 20/09 -

  1. Der Widerruf einer verbindlichen Auskunft mit Wirkung für die Zukunft ist in der Regel ermessensgerecht, wenn sich der Inhalt der Auskunft als materiell-rechtlich unzutreffend und damit als rechtswidrig erweist.
  2. Organträger kann nur ein gewerbliches Unternehmen sein. Diese Voraussetzung erfüllt auch eine Besitz-Kapitalgesellschaft, die bereits vor Begründung der Organschaft unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Gewinnausschüttungen der Betriebsgesellschaft Gewinne erwirtschaftet hätte. Die Ausübung einer originär…
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