Titel: Anerkennung von ertragsteuerlichen Organschaftsverhältnissen
    
    
    
        
            Behörde / Gericht:
            Oberfinanzdirektion Rheinland
        
    
    
    
        Datum: 12.08.2009
    
    
    
        
            Aktenzeichen: S-2770 - 1015 - St 131
        
    
    
        
            Gesetz: KStG
        
    
    
        Artikeltyp:
        Verwaltungsanweisungen
    
    
    
        Kategorien:
        
            
                    Körperschaftssteuer/SolZ
            
        
    
    
    
    
    
        Dokumentennummer:
        
            11000296
             ebenso Versorgungswirtschaft 01/2011, S. 16
        
    
    
Anerkennung von ertragsteuerlichen Organschaftsverhältnissen
- Verfügung der Oberfinanzdirektion Rheinland vom 12.08. 2009 S-2770 - 1015 - St 131 -
Nach § 17 Satz 2 Nr. 2 KStG kann ein Organschaftsverhältnis zu einer Kapitalgesellschaft in der Rechtsform einer GmbH nur anerkannt werden, wenn eine Verlustübernahme entsprechend den Voraussetzungen des § 302 AktG vereinbart wird. Diese ausdrückliche Vereinbarung ist nach ständiger BFH-Rechtsprechung ungeachtet dessen erforderlich, dass § 302 AktG im GmbH-Konzern analog auch ohne ausdrückliche Vereinbarung gelten soll. An dieser Rechtsauffassung hat der BFH in jüngster Vergangenheit…
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