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Titel: Rückwirkende Anwendung § 8 Absatz 7 KStG bei unzulässiger Zusammenfassung von Tätigkeiten in Eigengesellschaften
Behörde / Gericht: Bundesministerium der Finanzen (BMF), Berlin
Datum: 17.11.2009
Aktenzeichen: Gz: IV C 7 – S 2706/08/10004, Dok: 2009/0749771
Gesetz: KStG
Artikeltyp: Verwaltungsanweisungen
Kategorien: Körperschaftssteuer/SolZ
Dokumentennummer: 10000227 ebenso Versorgungswirtschaft 12/2010, S. 303

Rückwirkende Anwendung § 8 Absatz 7 KStG bei unzulässiger Zusammenfassung von Tätigkeiten in Eigengesellschaften

- Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 17.11.2009 - Gz: IV C 7 - S 2706/08/10004, Dok: 2009/0749771 -

In der Sitzung zum Entwurf eines BMF-Schreibens zum Querverbund vom 14. bis 15. Juli 2009 wurde entschieden, dass in das Schreiben keine Ausführungen zu sog. »Mehrtätigkeits- BgA bzw. Mehrtätigkeits-Eigengesellschaften« aufgenommen werden sollen. BMF sagte zu, zur Problematik der rück - wirkenden Anwendung des § 8 Abs. 7 KStG auf VZ vor 2009 in Fällen sog. »Mehrtätigkeits-Eigengesellschaften« gesondert Stellung zu nehmen. Bei »Mehrtätigkeits-BgA« stellt…

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