Titel: Zur Bestimmung der Erlösobergrenzen für die erste Anreizregulierungsperiode
    
    
    
        
            Behörde / Gericht:
            Oberlandesgericht Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)
        
    
    
    
        Datum: 24.03.2010
    
    
    
        
            Aktenzeichen: VI-3 Kart 51/09 (V)
        
    
    
    
        Artikeltyp:
        Rechtsprechung
    
    
    
        Kategorien:
        
            
                    Energie(wirtschafts)recht
            
        
    
    
    
    
    
        Dokumentennummer:
        
            10000113
             ebenso Versorgungswirtschaft 09/2010, S. 223
        
    
    
Zur Bestimmung der Erlösobergrenzen für die erste Anreizregulierungsperiode
- Beschluss des OLG Düsseldorf vom 24.3.2010 - VI-3 Kart 51/09 (V) 1,-
- Die Übergangsregelung des § 6 Abs. 2 ARegV gibt der Regulierungsbehörde verbindlich vor, bei der Bestimmung der Erlösobergrenzen für die erste Anreizregulierungsperiode das Ergebnis der in der letzten Entgeltgenehmigung vorgenommenen Kostenprüfung als Ausgangsniveau heranzuziehen. Dieses ist nicht mit Blick auf nachträgliche Erkenntnisse aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu aktualisieren.
 - § 6 Abs. 2 ARegV sieht keinen Inflationsausgleich vor, wenn als Ausgangsniveau das Ergebnis der…
 
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