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Titel: Umwandlungen von Betrieben gewerblicher Art (BgA) und Eigengesellschaften in Anstalten des öffentlichen Rechts (AöR)
Behörde / Gericht: Oberfinanzdirektion Hannover
Datum: 27.11.2009
Aktenzeichen: S-1978 - 85 - StO 244
Artikeltyp: Verwaltungsanweisungen
Kategorien: Körperschaftssteuer/SolZ, Umwandlungsteuer
Dokumentennummer: 10000217 ebenso Versorgungswirtschaft 5/2010, Seite 126

Umwandlungen von Betrieben gewerblicher Art (BgA) und Eigengesellschaften in Anstalten des öffentlichen Rechts (AöR)

- Verfügung der OFD Hannover vom 27.11.2009 - S-1978 - 85 - StO 244 -

Zur Ermittlung der erfassten Umwandlungsarten knüpft das Umwandlungssteuergesetz (UmwSt) an das nationale Umwandlungsrecht an. Die Umwandlung eines BgA in der Rechtsform eines Eigenbetriebes, Regiebetriebes oder auch einer Eigengesellschaft in eine AöR wird zivilrechtlich nicht durch § 1 Abs. 1 i. V. m. § 168 ff., § 174 ff. oder § 190 ff. UmwG erfasst. Die Aufzählung ist abschließend. Abzugrenzen sind davon aber nach dem ausdrücklichen Wortlaut des § 1 Abs. 2 UmwG solche Umwandlungen, die auf bundes-…

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