Titel: Bilanzielle Behandlung des Regulierungskontos nach § 5 ARegV
    
    
    
    
    
        
            Behörde / Gericht:
            Institut der Wirtschaftsprüfer  (IDW)
        
    
    
    
        Datum: 22.12.2009
    
    
    
    
        
            Gesetz: ARegV
        
    
    
        Artikeltyp:
        Arbeitshilfen und Hinweise
    
    
    
        Kategorien:
        
            
                    Bilanzsteuerrecht, 
            
                    Jahresabschluss
            
        
    
    
    
    
    
        Dokumentennummer:
        
            10000212
             ebenso Versorgungswirtschaft 05/2010, S. 119
        
    
    
Bilanzielle Behandlung des Regulierungskontos nach § 5 ARegV
Das Institut der Wirtschaftsprüfer hat der Bundesnetzagentur im Dezember 2009 seine Auffassung zur bilanziellen Behandlung des Regulierungskontos gemäß § 5 ARegV mitgeteilt. Zuvor hatten Besprechungen zwischen den beiden Organisationen stattgefunden.
Danach sind auf dem Regulierungskonto gebuchte negative Beträge Verpflichtungen zur künftigen Entgeltabsenkung und daher nach § 249 Abs. 1 S. 1 HGB passivierungspflichtig. Soweit ein positiver Saldo auf dem Regulierungskonto besteht, entfällt jedoch der Ansatz einer Forderung mangels zum Bilanzstichtag realisierten…
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