Titel: Behandlung der Umsatzsteuer in Rechnungen für den sog. Direktverbrauch nach dem Erneuerbare- Energien-Gesetz ab dem 1. Januar 2009
    
    
    
    
    
    
    
        Datum: 01.05.2010
    
    
    
    
        
            Gesetz: EEG
        
    
    
        Artikeltyp:
        Arbeitshilfen und Hinweise
    
    
    
        Kategorien:
        
            
                    Umsatzsteuer
            
        
    
    
    
    
    
        Dokumentennummer:
        
            10000218
             ebenso Versorgungswirtschaft 05/2010, S. 127
        
    
    
Behandlung der Umsatzsteuer in Rechnungen für den sog. Direktverbrauch nach dem Erneuerbare- Energien-Gesetz ab dem 1. Januar 2009
Gemäß § 33 Abs. 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) erhält ein Anlagenbetreiber für erzeugten Strom aus Photovoltaikanlagen bis einschließlich einer installierten Leistung von 30 Kilowatt für Anlagen, die 2009 in Betrieb gegangen sind, 25,01 Cent pro Kilowattstunde, soweit der Anlagenbetreiber oder ein Dritter den Strom in unmittelbarer räumlicher Nähe zur Anlage selbst verbraucht (sog. Direktverbrauch). Diese Vergütung reduziert sich gemäß § 20 EEG für später in Betrieb genommene Anlagen.
Der Bundesminister für Finanzen hat sich mit Schreiben vom 1.4.2009 - IV B…
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