Titel: Neue Anhangangaben ab Jahresabschluss 2009 zum Abschlussprüferhonorar
    
    
    
    
    
        
            Behörde / Gericht:
            Institut der Wirtschaftsprüfer  (IDW)
        
    
    
    
        Datum: 01.03.2010
    
    
    
    
        
            Gesetz: BilMoG
        
    
    
        Artikeltyp:
        Arbeitshilfen und Hinweise
    
    
    
        Kategorien:
        
            
                    Bilanzsteuerrecht, 
            
                    Jahresabschluss
            
        
    
    
    
    
    
        Dokumentennummer:
        
            10000182
             ebenso Versorgungswirtschaft 03/2010, S. 60
        
    
    
Neue Anhangangaben ab Jahresabschluss 2009 zum Abschlussprüferhonorar
Mit dem Bilanzmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurde auch eine neue Anhangangabe zu dem Abschlussprüferhonorar in alle Jahresabschlüsse für große Kapitalgesellschaften eingeführt. Für kleine Kapitalgesellschaften (§ 288 Abs. 1 HGB) gilt diese Regelung nicht; mittelgroße Kapitalgesellschaften (§ 288 Abs. 2 HGB) müssen lediglich bei schriftlicher Anforderung der Wirtschaftsprüferkammer die Daten an die Wirtschaftsprüferkammer weiterleiten. Die Neuerung findet Anwendung für alle Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2008 beginnen.
In der Praxis sind von der Regelung auch…
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