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Titel: Lieferung von Strom als Nebenleistung zu Vermietungsumsätzen
Behörde / Gericht: Bundesministerium der Finanzen (BMF), Berlin
Datum: 21.07.2009
Aktenzeichen: – GZ: IV B 9 - S 7168/08/10001, DOK: 2009/0491418 –
Artikeltyp: Verwaltungsanweisungen
Kategorien: Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte, Umsatzsteuer
Dokumentennummer: 09000499 ebenso Versorgungswirtschaft 11/2009, S. 266

Lieferung von Strom als Nebenleistung zu Vermietungsumsätzen

- Schreiben des BMF vom 21.7.2009 - GZ: IV B 9 - S 7168/08/10001, DOK: 2009/0491418 -

Mit Urteil vom 15. Januar 2009, V R 91/07 (BStBl II S.)1, hat der BFH entschieden, dass sich die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 12 Satz 1 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) für die langfristige Vermietung von Campingflächen auch auf die Lieferung von Strom durch den Vermieter erstreckt. Die Stromlieferung sei eine unselbständige Nebenleistung zur steuerfreien Vermietung eines Dauercampingplatzes.

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt…

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