Titel: Zuschüsse an einen Schwimmbadbetreiber sind kein umsatzsteuerpflichtiges Entgelt
    
    
    
        
            Behörde / Gericht:
            Niedersächsisches Finanzgericht (in Hannover)
        
    
    
    
        Datum: 28.08.2009
    
    
    
        
            Aktenzeichen: – 16 K 133/07 –, - V R 29/08 -
        
    
    
    
        Artikeltyp:
        Rechtsprechung
    
    
    
        Kategorien:
        
            
                    Umsatzsteuer
            
        
    
    
    
    
    
        Dokumentennummer:
        
            09000484
             ebenso Versorgungswirtschaft 09/2009, S. 217
        
    
    
Zuschüsse an einen Schwimmbadbetreiber sind kein umsatzsteuerpflichtiges Entgelt
- Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 28.8.2008 - 16 K 133/07 -
(nicht rechtskräftig, Az. des BFH: - V R 29/08 -)
Geldzahlungen einer Gemeinde an den Betreiber eines Schwimmbads zur Aufrechterhaltung des allgemeinen Badebetriebes sind kein Entgelt für steuerpflichtige Leistungen. Das gilt jedenfalls dann, wenn das Betreiben des Schwimmbades bereits der Verwirklichung des Gesellschaftszwecks des Schwimmbadbetreibers dient.
Sachverhalt:
Die Klägerin betreibt mehrere Freibäder sowie ein Hallenbad, deren Nutzung sie zum allgemeinen Badebetrieb gegen Entgelt…
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