Titel: Zu den Voraussetzungen für eine Rückzahlung von Konzessionsabgaben bei der Durchleitung von Gas
    
    
    
        
            Behörde / Gericht:
            Oberlandesgericht Frankfurt am Main Oberlandesgericht Frankfurt am Main (mit Außenstellen in Kassel und Darmstadt) (Hessen)
        
    
    
    
        Datum: 28.11.2008
    
    
    
        
            Aktenzeichen: – 11 W 29/08 (Kart) –
        
    
    
    
        Artikeltyp:
        Rechtsprechung
    
    
    
        Kategorien:
        
            
                    Konzessionsabgaberecht, 
            
                    Zivilrecht
            
        
    
    
    
    
    
        Dokumentennummer:
        
            09000479
             ebenso Versorgungswirtschaft 09/2009, S. 208
        
    
    
Zu den Voraussetzungen für eine Rückzahlung von Konzessionsabgaben bei der Durchleitung von Gas
- Beschluss des OLG Frankfurt, 1. Kartellsenat, vom 28.11.2008 - 11 W 29/08 (Kart) -
Klagt ein Gaslieferant gegen einen Netzbetreiber auf Rückzahlung von Konzessionsabgaben, braucht der Beklagte ein sofortiges Anerkenntnis, das gem. § 93 ZPO zur Kostenlast des Klägers führt, erst abgeben, nachdem durch geeignete Unterlagen oder durch ein Testat gemäß § 2 Absatz 6 Satz 3 KAV nachgewiesen ist, dass der Kläger niedrigere Konzessionsabgaben schuldet als im Durchleitungsentgelt zugrunde gelegt.
Sachverhalt:
Die Klägerin beliefert Letztverbraucher über das Gasverteilnetz der…
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